Auf Der Amerikanische Nerz, der Rotfuchs, der Europäische Iltis, der Polarfuchs, der Sumpfbiber, der Kurzschwanz-Chinchilla, der Langschwanz-Chinchilla und der Marderhund dürfen speziell wegen ihres Pelzes auf Pelzfarmen gehalten werden.
Die Tiere dürfen nur nebeneinander, nicht übereinander leben.
Es müssen Lichtöffnungen am Gebäude 5 % der Grundfläche ausmachen, wenn sich die Tiere in Käfigen befinden.
Ein Nestbaukasten muss jede Haltungseinrichtung aufweisen.
Außerdem gelten folgende Bestimmungen:
Für Nerze und Iltisse müssen eine Grundfläche von mindestens 3 km², für Füchse und Marderhunde eine Grundfläche von mindestens 12 km², für Sumpfbiber eine Grundfläche von mindestens 4 km² und mindestens 1 km² für die Chinchillas eingehalten werden.
Bei Nerzen und Sumpfbibern muss außerdem eine Art Schwimmbecken (30 cm Tiefe, 1 m² Oberfläche) vorhanden sein.